Samstag, 31. Oktober 2015

Eine Änderung des Agrargesetzes sei nicht durchsetzbar!




von Philip de Málaga


Wie SfA schon gestern angesprochen hatte, 
ist die Umsetzung der in dieser Woche in der EU abgestimmten Ergebnisses 
gegen die Stiere nicht durchführbar
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Es hat nicht lange auf sich warten lassen, da meldete sich die Europäische Kommission zu Wort.


Laut der spanischen Tageszeitung ABC hat die Europäische Kommission das Abstimmungsergebnis der EU, und damit den Wunsch der Parlamentarier zur Kenntnis genommen, aber festgestellt, dass es hier einer jeglichen Rechtsgrundlage entbehrt. Obwohl der Antrag auf eines Verbotes von Subventionen des toros bravos, von dem sector antitaurino fast jedes Jahr eingereicht wird, kam es in dieser Woche zum ersten Mal zu einer entsprechenden Mehrheit der Befürworter im Europäischen Parlament. Die Problematik findet sich vor allem in der Erkenntnis, für welche Tierhaltung die Agrarsubventionen zur Verfügung gestellt werden. So können Milchspendende Kühe zum Beispiel nicht ausgeschlossen werden.

So erstellte die Kommission ein Durchführbarkeitschreiben, auf welcher sie auf Seite 18 feststellt, dass es bezüglich der Subventionen der toros keine Rechtsgrundlage gäbe, und somit dieser Beschluss nicht durchführbar sei. Wörtlich heisst es: "Diese Änderung modifiziert die gesetzlichen Grundlagen für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP), insbesondere der Regelungen des Parlamentes und des Rates 1307 / 2013 und ist daher nicht durchsetzbar."

Wie auch immer die europäische Zukunft der toros aussehen wird, die Länder mit einer tradición taurina haben da noch ein entscheidendes Wort mitzureden. Erst wenn Frankreich, Spanien und Portugal nachgeben gibt es die Möglichkeit diesbezüglich zu intervenieren. Aber selbst in Spanien stehen 90 Prozent der Sozialisten hinter den Subventionen für die mundo de los toros.